28.04.2023, 23:48
Hallo,
meine Vermutung geht in eine ganz andere Richtung: Städtenamen kann man als Markenbezeichnungen nicht schützen lassen - somit besteht keine Gefahr, dass irgendwer mit Forderungen aufgrund verletzter Namensrechte an den Hersteller herantreten kann.
Gruß
Björn
meine Vermutung geht in eine ganz andere Richtung: Städtenamen kann man als Markenbezeichnungen nicht schützen lassen - somit besteht keine Gefahr, dass irgendwer mit Forderungen aufgrund verletzter Namensrechte an den Hersteller herantreten kann.
Gruß
Björn